Fischen - Angeln - Jagen

Zusammen mit der Novellierung des Nationalparkgesetzes im Jahr 2006 wurden eine Fischerei- und eine Jagdverordnung auf den Weg gebracht, in denen es erstmals verbindliche, leider reichlich komplizierte einschränkende Regelungen für diese Nutzungsarten gibt.

Dabei wird die Jagd - in Wildbestandsregulierung umbenannt - weitgehend eingestellt und im Wesentlichen auf Schwarzwild zum Schutz der Hochwasserschutzanlagen beschränkt. Allerdings bleibt in einer breiten Randzone des lang gezogenen, aber sehr schmalen Nationalparks die Jagd zum Schutze der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen weiterhin gestattet.

Noch komplizierter sind die Einschränkungen bei Angelei und Fischerei. So gibt es ein weitgehendes Nacht- und Frühjahrsangelverbot, allerdings mit schwer kontrollierbaren Ausnahmen. So scheint vor allem der Vollzug im Gelände das Problem in der Zukunft zu sein. Die Naturwacht des Landes Brandenburg ist mit ihrer gegenwärtigen Personalstärke dazu wohl kaum in der Lage.

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Ich wünsche euch viel

Ich wünsche euch viel Erfolg bei der weiteren Entwicklung des Nationalparks. Meine Meinung lautet: Der beste Naturschutz ist, die Natur in Ruhe zu lassen. Viele Grüße aus Gera Ingo Wolf

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