
Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung hat der Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks "Unteres Odertal" als Träger des Naturschutzgroßprojektes bei dem Institut für Umweltstudien (IUS) in Heidelberg die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplans in Auftrag gegeben. Dieser wurde eingehend mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert und im Mai 1999 mit Vertretern des Landes Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt
Der Pflege- und Entwicklungsplan regelt für das Kerngebiet parzellenscharf die Nutzung der einzelnen Flächen. Ziel ist es dabei, aus naturschutzfachlicher Sicht die künftige Nutzung so zu gestalten, dass sich das Ökosystem, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt vom menschlichen Einfluss weitgehend unbeeinflusst entwickeln und entfalten kann. Dabei ist natürlich Rücksicht auf die vorhandene wirtschaftliche, verkehrliche und touristische Nutzung zu nehmen.
Insbesondere regelt der Pflege- und Entwicklungsplan die Nutzungszeit und die Nutzungsintensität. So dürfen im Kerngebiet gelegene Flächen künftig nicht vor dem 30.06. eines jeden Jahres genutzt werden, teilweise auch später, wenn es beispielsweise das Brutverhalten bestimmter Vögel wie des Seggenrohrsängers oder des Wachtelkönigs erfordert. Auch die Nutzungsintensität wird eingeschränkt, so ist der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verboten, die Besatzdichte ist auf eine Großvieheinheit pro Hektar beschränkt, die Mähwiesen sollen mit Niederwild schonenden Balkenmähern und nicht mit Kreiselmähern geschnitten werden und dabei möglichst kleinteilig und von innen nach außen gemäht werden. Bei der Beweidung werden die Ufer- und Waldbereiche durch Elektrozäune vor Trittschäden der Huftiere geschützt.
Im Wald werden fremdländische Gehölze und Monokulturen nach und nach aufgelockert oder entfernt. Die Trockenrasen werden regelmäßig von Schafen beweidet, um eine Verbuschung zu verhindern.
Entsprechend dem brandenburgischen Nationalparkgesetz soll die Hälfte des Gebietes, also rund 5.000 ha aus der Nutzung genommen und der natürlichen Entwicklung überlassen werden (Totalreservate). Der Pflege- und Entwicklungsplan hält sich an diese gesetzlichen Vorgaben. Er sieht die Entwicklung von rund 50 % der Fläche als von Menschen ungenutztes Wildnisgebiet vor. Die Ausweisung der Totalreservate ist allerdings entsprechend dem Nationalparkgesetz Aufgabe der staatlichen Nationalparkverwaltung.
Der Pflege- und Entwicklungsplan liegt in Papierform und in digitaler Form (GIS) in der Geschäftsstelle von Verein und Stiftung zur Einsichtnahme für Betroffene vor.