Auch vor der Grün­dung des Natio­nal­par­kes wur­de inten­siv dis­ku­tiert, wel­cher Schutz­sta­tus sich für die Auen­land­schaft mit ihrer star­ken anthro­po­ge­nen Über­for­mung am bes­ten eig­net, die eines Natur­par­kes, die eines Bio­sphä­ren­re­ser­va­tes oder eines Natio­nal­par­kes. Wenn sich die Bran­den­bur­ger Poli­tik in zwei auf­wen­di­gen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren 1995 und 2006 den­noch für den Natio­nal­park­sta­tus ent­schie­den hat, dann auch des­we­gen, weil das Unte­re Oder­tal sicher die Fluss­land­schaft in Deutsch­land ist, die sich am bes­ten für einen Natio­nal­park eig­net. Ein an der Elbe kurz­fris­tig geschaf­fe­ner, den Fluss beglei­ten­der, sehr schma­ler Natio­nal­park ist ja nach weni­gen Jah­ren wie­der auf­ge­ho­ben wor­den, in Deutsch­land bis­her ein ein­ma­li­ger Vor­gang. Den­noch war allen Betei­lig­ten klar, dass, anders als das pol­ni­sche Zwi­scheno­der­land zwi­schen Ost- und Wes­t­oder, der süd­li­che deut­sche Teil noch kei­ne Natio­nal­park­qua­li­tät hat, er ist viel­mehr ein Natio­nal­park im Wer­den und Wach­sen, ein Ent­wick­lungs­na­tio­nal­park. Per­spek­ti­visch sol­len nach dem Wil­len des Bran­den­bur­ger Gesetz­ge­bers 50 Pro­zent aus der Nut­zung genom­men und als Total­re­ser­va­te Zone I und Zone II aus­ge­wie­sen wer­den und 50 Pro­zent wei­ter­hin land­wirt­schaft­lich, wenn auch exten­siv, genutzt werden.

Das wird aber erst mit Abschluss der lau­fen­den Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung mög­lich sein, die aber noch vie­le Jah­re auf sich war­ten lässt, da die zustän­di­gen Bran­den­bur­ger Behör­den den pri­va­ten Natio­nal­park­ver­ein schwer­punkt­mä­ßig in die Total­re­ser­vat­s­zo­nen ein­wei­sen wol­len, letzt­end­lich, wie sie sel­ber zuge­ben, um ihn auf die­se Wei­se als läs­ti­ge Kon­kur­renz für staat­li­ches Ver­wal­tungs­han­deln aus­zu­schal­ten. Heu­te sind daher erst rund 15 Pro­zent der Natio­nal­park­flä­che vom Gesetz­ge­ber als Total­re­ser­vat aus­ge­wie­sen, fak­tisch gibt es aber schon mehr Flä­chen, die nicht mehr oder nicht mehr so inten­siv genutzt werden.

Schild Nationalpark

Ein wesent­li­cher Grund, war­um der ein­zi­ge Natio­nal­park Bran­den­burgs heu­te und auf abseh­ba­re Zeit noch weit davon ent­fernt ist, wenigs­tens die gefor­der­ten 50 Pro­zent (inter­na­tio­nal sind es bereits 75 Pro­zent) an aus­ge­wie­se­nen Total­re­ser­va­ten vor­zu­wei­sen, liegt also dar­in, dass die zustän­di­gen Bran­den­bur­ger Behör­den nicht dem Land Bran­den­burg die bereits aus­ge­wie­se­nen oder geplan­ten Total­re­ser­va­te zuwei­sen, obwohl das Land Bran­den­burg im Ver­fah­rens­ge­biet der Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung über mehr als genug Flä­chen ver­fügt, son­dern dem klei­nen, pri­va­ten Natio­nal­park­ver­ein. Das ist ein­ma­lig in Deutsch­land. In allen ande­ren Schutz­ge­bie­ten über­nimmt das Land, das Total­re­ser­va­te aus­weist, die­se auch ins Eigen­tum und belas­tet damit nicht pri­va­te Eigentümer.

Neben die­ser Ver­zö­ge­rung der Natio­nal­park­ver­wirk­li­chung durch die Bran­den­bur­gi­sche Lan­des­re­gie­rung selbst gibt es aber wei­te­re Pro­blem­fel­der, mit denen sich der Natur­schutz aus­ein­an­der­set­zen muss. In der Regel han­delt es sich dabei um Inter­es­sen­ge­gen­sät­ze, wie sie über­all auf der Welt in und um Natur­schutz­ge­bie­te exis­tie­ren. Für alle die­se Pro­blem­fäl­le gibt es aber Lösun­gen, mit denen bei­de Sei­ten leben kön­nen. Dar­an muss aller­dings noch gear­bei­tet wer­den. Unüber­wind­li­che Gegen­sät­ze gibt es nicht.

Im Fol­gen­den wer­den sechs typi­sche Pro­blem­fel­der beschrieben: