Ein Pro­blem des Natur­schut­zes ist die Flä­chen­kon­kur­renz zwi­schen ihm und der Land­wirt­schaft. Bei­de zie­len auf die glei­che Flä­che. Aus die­sem Grun­de war der Flä­chen­er­werb zu Natur­schutz­zwe­cken der wich­tigs­te Aspekt des Natur­schutz­groß­pro­jek­tes von gesamt­staat­lich reprä­sen­ta­ti­ver Bedeu­tung. Auf den ver­eins­ei­ge­nen Flä­chen, die nach Aus­lau­fen bestehen­der Pacht­ver­trä­ge in der Regel wie­der an die bis­he­ri­gen Päch­ter ver­pach­tet wer­den, darf nur unter natur­schutz­fach­li­chen Auf­la­gen gewirt­schaf­tet wer­den. Die­se betref­fen bei­spiels­wei­se die frü­hes­ten Nut­zungs­ter­mi­ne und die Besatz­dich­te mit Vieh. Die vom Land Bran­den­burg als Wild­nis­ge­bie­te aus­ge­wie­se­nen oder geplan­ten Flä­chen sol­len nach und nach ganz aus der Nut­zung genom­men werden.

Seit dem Jahr 2000 bemüht sich das Land Bran­den­burg, mit Hil­fe eines Unter­neh­mens­flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­rens, die damit ver­bun­de­nen Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen gleich­mä­ßig auf die land­wirt­schaft­li­chen Betrie­be zu verteilen.

Die zum Teil medi­en­wirk­sam insze­nier­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Land­wirt­schaft und Natur­schutz, die mit­un­ter auch von außen in die Regi­on getra­gen wur­den, gehö­ren seit dem Aus­lau­fen der För­der­mit­tel im Jah­re 2000 und den damit ver­bun­de­nen schwin­den­den Ein­wir­kungs­mög­lich­kei­ten des Lan­des Bran­den­burgs auf das Ver­pach­tungs­ge­sche­hen weit­ge­hend der Ver­gan­gen­heit an. Das Ver­hält­nis zwi­schen dem Ver­ein als dem größ­ten Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und sei­nen land­wirt­schaft­li­chen Päch­tern hat sich ent­krampft und nor­ma­li­siert. Es hat sich gezeigt, dass es durch­aus mög­lich ist, die natur­schutz­fach­li­chen Vor­ga­ben des Zuwen­dungs­be­schei­des nach und nach umzu­set­zen, ohne die ört­li­che Land­wirt­schaft über Gebühr zu belas­ten. Aus Natur­schutz­grün­den jeden­falls hat noch kein land­wirt­schaft­li­cher Betrieb in der Regi­on schlie­ßen müs­sen. Das soll auch in Zukunft so bleiben.