Zusam­men mit der Novel­lie­rung des Natio­nal­park­ge­set­zes im Jahr 2006 wur­den eine Fische­rei- und eine Jagd­ver­ord­nung auf den Weg gebracht, in denen es erst­mals ver­bind­li­che, lei­der reich­lich kom­pli­zier­te ein­schrän­ken­de Rege­lun­gen für die­se Nut­zungs­ar­ten gibt.

Jagd

Dabei wird die Jagd – in Wild­be­stands­re­gu­lie­rung umbe­nannt – weit­ge­hend ein­ge­stellt und im Pol­der im Wesent­li­chen auf Schwarz­wild zum Schutz der Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen beschränkt. Aller­dings bleibt in einer 80 Meter brei­ten Rand­zo­ne des lang gezo­ge­nen, aber sehr schma­len Natio­nal­parks die Jagd zum Schut­ze der angren­zen­den land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen wei­ter­hin gestattet.

Das hält der Natio­nal­park­ver­ein nicht für sinn­voll. Bes­ser wäre es bei der lau­fen­den Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung, die Flur­stü­cke so zu schnei­den, dass die Gren­ze nicht auf der Wald­kan­te liegt, son­dern ein Teil der den Natio­nal­park umge­ben­den Feld­mark den Flur­stü­cken der Natio­nal­park­ei­gen­tü­mer ange­glie­dert wird. Dann könn­te künf­tig außer­halb, aber am Ran­de des Natio­nal­par­kes die Wild­ab­schöp­fung erfol­gen, die not­wen­dig ist, um auf der benach­bar­ten Feld­mark Wild­schä­den zu mini­mie­ren. Die weit­ge­hen­de Jagd­ru­he in den als Total­re­ser­vat aus­ge­wie­se­nen oder geplan­ten Natio­nal­park­wäl­dern führt schon heu­te dazu, dass sich dort eine mit­un­ter hohe Scha­len­wild­kon­zen­tra­ti­on sam­melt. Des­we­gen sind auch in der Jagd­ver­ord­nung ein bis zwei Drück­jag­den selbst in aus­ge­wie­se­nen Total­re­ser­va­ten erlaubt. Das ist auch sinn­voll und not­wen­dig, um die Natur­ver­jün­gung und einen gesun­den Laub­wald zu ermög­li­chen, jeden­falls so lan­ge, bis die eigent­lich im Unte­ren Oder­tal behei­ma­te­ten Raub­tie­re wie­der zurück­ge­kehrt sind, wie Wolf (Canis lupus), Bär (Ursus arc­tos) und Luchs (Lynx lynx). Der Wolf hat dabei die Nase vorn und wird immer wie­der im Gebiet gesich­tet. Jäger berich­ten, dass man sei­ne Anwe­sen­heit dem Wild bereits anmer­ke. Die Wöl­fe kom­men aus den gro­ßen Wäl­dern öst­lich der Oder. Eine Nach­zucht gibt es im Unte­ren Oder­tal bis­her nicht, dafür dürf­te es auf deut­scher Sei­te auch an Wald und an Abge­schie­den­heit feh­len. Von Bär und Luchs aller­dings gibt es bis­her kei­ne Spur, wohl aber vom Gold­scha­kal (Canis aureus).

Die gro­ßen Raub­tie­re wären auch für das öko­lo­gi­sche Gleich­ge­wicht nicht nur bei den Huf­tie­ren, son­dern auch bei Bibern und Klein­raub­tie­ren wich­tig. Letz­te­re stel­len unbe­jagt eine enor­me Bedro­hung für die ohne­hin schon sel­ten gewor­de­nen Wie­sen­brü­ter, wie Kie­bitz (Vanel­lus vanel­lus) oder Ufer­schnep­fe (Limo­sa limo­sa) dar. Unter­su­chun­gen zei­gen, dass die klei­nen Räu­ber wie Fuchs (Vul­pes vul­pes), Mar­der­hund (Nyc­te­reu­tes pro­cyo­no­ides), Mink (Neo­vi­son vison) oder auch Wasch­bär (Pro­cyon lotor) von gro­ßen Raub­tie­ren wie dem Wolf (Canis lupus) durch­aus in Schach gehal­ten wer­den. Solan­ge die­se aber noch nicht ihre aus­glei­chen­de Wir­kung ent­fal­ten kön­nen, ist die Jagd auf die­se Klein­raub­tie­re aus Vogel­schutz­grün­den über­gangs­wei­se noch sinn­voll und not­wen­dig, auch wenn die Jagd­ver­ord­nung des Natio­nal­par­kes dies aktu­ell nicht erlaubt.

Das Jagd­recht ist bekannt­lich an das Grund­ei­gen­tum gebun­den. Auf die­ser Basis hat der Natio­nal­park­ver­ein bereits vier Eigen­jagd­be­zir­ke, zwei sind ver­pach­tet, zwei bewirt­schaf­tet der Natio­nal­park­ver­ein selbst und gibt dazu jähr­lich Bege­hungs­schei­ne an orts­an­säs­si­ge Jäger aus. Nach Abschluss der Flur­neu­ord­nung wer­den dem Natio­nal­park­ver­ein mehr Eigen­jag­den zur Ver­fü­gung ste­hen. Jäger, die dann ihre Funk­ti­on im natür­li­chen Gleich­ge­wicht wahr­neh­men wol­len, wer­den für die dann aus­zu­ge­ben­den Bege­hungs­schei­ne gesucht. In den Eigen­jag­den des Natio­nal­park­ver­eins wird der Natur­schutz­ge­dan­ke im Mit­tel­punkt ste­hen, die Jäger sol­len ledig­lich die feh­len­den Groß­raub­tie­re erset­zen. Die Ein­grif­fe in die Natur sol­len so gering wie mög­lich aus­fal­len. Drück- und Bewe­gungs­jag­den wer­den eine gro­ße Rol­le spie­len. Die Ein­zel­jagd wird auf die Wald­kan­ten am Ran­de des Natio­nal­par­kes kon­zen­triert, dort aber gege­be­nen­falls inten­si­viert, um Wild­schä­den auf der benach­bar­ten Feld­mark zu ver­mei­den. In jedem Fal­le wird aus Büch­se und Flin­te nur noch blei­frei geschossen.

Anglerei & Fischerei

Noch kom­pli­zier­ter sind die Ein­schrän­kun­gen bei Ange­lei und Fische­rei. So gibt es ein in der Fische­rei­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg weit­ge­hen­des Nacht- und Früh­jahrs­an­gel­ver­bot, aller­dings mit schwer kon­trol­lier­ba­ren Aus­nah­men. So scheint vor allem der Voll­zug im Gelän­de das Pro­blem in der Zukunft zu sein. Die Natur­wacht des Lan­des Bran­den­burg ist mit ihrer gegen­wär­ti­gen Per­so­nal­stär­ke dazu wohl kaum in der Lage.

Wäh­rend die Berufs­fi­sche­rei, ein tra­di­tio­nel­les Hand­werk, im Unte­ren Oder­tal nur noch ört­lich und zeit­lich begrenzt vor­kommt, stel­len die Ang­ler, auch wenn sie sich natur­ver­träg­lich ver­hal­ten, unnö­ti­ge Stö­run­gen ver­mei­den und kei­nen Müll hin­ter­las­sen, in einem Natio­nal­park, ins­be­son­de­re in sei­nen Wild­nis­ge­bie­ten, schon einen beacht­li­chen Stör­fak­tor dar. Hier gilt es ver­nünf­ti­ge, trag­fä­hi­ge und vor allem auch kon­trol­lier­ba­re Kom­pro­mis­se zu fin­den und umzu­set­zen. Gera­de das Angeln auf den Buh­nen des Oder­vor­lan­des, das ja zur Wild­nis­zo­ne ent­wi­ckelt wer­den soll, ist für den Natur­schutz ein gro­ßes Pro­blem. Die erfreu­li­cher­wei­se offe­nen Gren­zen ermög­li­chen auch den pol­ni­schen Ang­lern mit ihren Boo­ten ein schnel­les An- und Abfah­ren. Kon­trol­len sind vor die­sem Hin­ter­grund nicht leicht und wer­den auch kaum durch­ge­führt. Hier sind Ver­bes­se­run­gen durch die Ord­nungs­be­hör­den drin­gend not­wen­dig, will man den Schutz­ge­dan­ken des Natio­nal­par­kes nicht aus den Augen verlieren.

Aller­dings ist das Angeln aber auch eine wich­ti­ge Frei­zeit­be­schäf­ti­gung, gera­de für älte­re Men­schen. Ohne einen gewis­sen Grad an Behin­de­rung dür­fen sie seit eini­ger Zeit aber nicht mehr mit ihren Autos direkt zum Angel­platz fah­ren. Mit dem Fahr­rad rei­sen aber nur die wirk­lich begeis­ter­ten Ang­ler an. Angeln soll­te nach Auf­fas­sung des Natio­nal­park­ver­eins auch in Zukunft im Natio­nal­park mög­lich sein, aller­dings nur an spe­zi­ell aus­ge­wie­se­nen Ang­ler­stre­cken, die gut zu errei­chen sind und kei­ne zusätz­li­chen Ein­grif­fe in die Natur bedeu­ten, bei­spiels­wei­se an Brü­cken und Einlassbauwerken.