Ein Staats­ver­ein

Wie der Pres­se zu ent­neh­men ist,  pla­nen Land­rä­te, Amts­di­rek­to­ren und Bür­ger­meis­ter mit dem Lei­ter der Natio­nal­park­ver­wal­tung, Dirk Trei­chel, und dem Segen des bran­den­bur­gi­schen Land­wirt­schafts­mi­nis­ters am 17.02.2015 einen För­der­ver­ein für den Natio­nal­park zu grün­den. Es sol­len damit offen­sicht­lich För­der­mit­tel ein­ge­wor­ben wer­den, die – aus guten Grün­den – staat­li­chen Ver­wal­tun­gen eigent­lich nicht zugäng­lich sind. Der Staat tarnt sich hier als pri­va­ter Ver­ein, um an zusätz­li­ches Geld zu kom­men. Man könn­te so etwas einen „Staats­ver­ein“ nen­nen. Nach dem bun­des­deut­schen Ver­eins­recht sind Ver­ei­ne aber eigent­lich Aus­druck bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments und kein Spiel­platz für Staats­die­ner, die – am bes­ten noch in ihrer bezahl­ten Dienst­zeit – so tun, als wären sie ein pri­vat­recht­li­cher Ver­ein. Das haben sich sei­ner­zeit die Väter des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB) jeden­falls völ­lig anders vorgestellt.

Erin­ner­lich ist noch das Wir­ken des längst auf­ge­lös­ten Ver­eins „Inter­es­sen­ge­mein­schaft zum Schutz des Unte­ren Oder­tals“, eines Ver­eins der Natio­nal­park­geg­ner, zu dem sich sei­ner­zeit eben­falls rezen­te und fos­si­le „Staats­die­ner“ zusam­men­ge­schlos­sen hat­ten. Von daher ist es schon ein Fort­schritt, dass nun­mehr ein Ver­ein für und nicht mehr gegen den Natio­nal­park von der öffent­li­chen Hand gegrün­det wird.

Aber auch in Bran­den­burg herrscht nun seit 25 Jah­ren Ver­eins­frei­heit, und wir wer­den den neu­en „Schein­ver­ein“ von Ver­wal­tungs­lei­ter Trei­chel mit Inter­es­se beobachten.

Tho­mas Berg
Vorstandsvorsitzender