Zum Endbericht des Komitees zur Evaluierung des Nationalparkes Unteres Odertal (29.03.2011)

Der Vor­stand der Natio­nal­park­stif­tung Unte­res Oder­tal, Dr. Ans­gar Vös­sing, begrüß­te den End­be­richt des Komi­tees zur Eva­lu­ie­rung des Natio­nal­par­kes Unte­res Oder­tal vom Janu­ar 2011 und die dar­in ent­hal­te­nen, über­wie­gend ziel­füh­ren­den For­de­run­gen an die bran­den­bur­gi­sche Landesregierung.

So hat sich das vom Minis­te­ri­um für Umwelt, Gesund­heit und Ver­brau­cher­schutz (MUGV) über Euro­p­arc beauf­trag­te Komi­tee bei­spiels­wei­se dafür ausgesprochen,

  • das Abpum­pen der Pol­der 10 und A/B auf frü­hes­tens Mit­te Mai zu verschieben
  • den gesam­ten Pol­der 10 in die Schutz­zo­ne I zu über­füh­ren und die Pol­der­be­wirt­schaf­tung einzustellen
  • das Angeln und die Gewäs­ser­un­ter­hal­tung im Natio­nal­park kon­ti­nu­ier­lich zu reduzieren
  • die Teich­be­wirt­schaf­tung einzustellen
  • wei­te­re Auwald-Ini­ti­al­­ma­ß­­nah­­men durchzuführen
  • den Natio­nal­park­ver­ein in der von ihm selbst schon seit lan­gem ange­bo­te­nen Grö­ßen­ord­nung von 2.000 bis 2.500 Hekt­ar in die Zone I einzuweisen
  • den Abschluss des Unter­neh­mens­flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­rens end­lich zu beschleunigen
  • den ohne­hin bereits stark zer­schnit­te­nen Natio­nal­park nicht durch wei­te­re Bau­maß­nah­men wie die B166 (neu) oder den Aus­bau der Hohen­­saa­­ten-Frie­d­richs­t­ha­­ler Was­ser­stra­ße für Küs­ten­mo­tor­schif­fe zu zerstückeln
  • die Aus­nah­me­re­ge­lun­gen in § 9 des Natio­nal­park­ge­set­zes zu reduzieren.

Das sind alles For­de­run­gen, die die Natio­nal­park­stif­tung Unte­res Oder­tal seit vie­len Jah­ren erhebt. Wir freu­en uns über die Unterstützung!

Aller­dings ist bei aller Qua­li­tät des End­be­rich­tes das Komi­tee selbst stark ver­wal­tungs­las­tig besetzt, über­wie­gend also mit Beam­ten ande­rer Behör­den. Unab­hän­gi­ge Natur­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen wie NABU oder BUND waren nicht zuge­las­sen. In die­ser Zusam­men­set­zung kann sich das Komi­tee fol­ge­rich­tig im Wesent­li­chen Natur­schutz nur staat­lich vor­stel­len. Der pri­vat­recht­li­che, ehren­amt­li­che und gemein­nüt­zi­ge Natur­schutz wird nur am Ran­de wahr­ge­nom­men, die zwan­zig­jäh­ri­ge, erfolg­rei­che Natur­schutz­ar­beit des Natio­nal­park­ver­eins, der Natio­nal­park­stif­tung und der Inter­na­tio­nal­park GmbH weit­ge­hend aus­ge­blen­det, bei­spiels­wei­se die Tagun­gen und Kon­gres­se der Bran­den­bur­gi­schen Aka­de­mie Schloss Crie­wen, das Exkur­si­ons­pro­gramm mit unse­ren wis­sen­schaft­li­chen Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen, die Kin­­der- und Jugend­ar­beit in der Wild­nis­schu­le und das Natio­nal­­park-Jahr­­buch Unte­res Oder­tal, um nur eini­ge Bei­spie­le zu nen­nen. Natur­schutz ist aber auch im Natio­nal­park kei­nes­wegs nur eine staat­li­che Verantwortung.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist es auch ver­ständ­lich, wenn wie­der ein­mal nach mehr Per­so­nal geru­fen wird. Das aber gin­ge zu Las­ten der ande­ren Groß­schutz­ge­bie­te Bran­den­burgs. Das ist auch erst sinn­voll, wenn der völ­lig unnö­ti­ge Kon­flikt zwi­schen der Ver­wal­tung und dem Natio­nal­park­ver­ein end­lich bei­gelegt ist. Ansons­ten arbei­ten sich die Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, ob sie nun mehr oder weni­ger sind, im Kampf gegen den Ver­ein, im Übri­gen erfolg­los, ab. Kurz vor Weih­nach­ten hat die Ver­wal­tung gera­de wie­der vier Pro­zes­se gegen Ver­ein und Stif­tung ver­lo­ren. Eine Beschwer­de dage­gen hat das zustän­di­ge Amts­ge­richt Frankfurt/O. am 18.03.2011 gera­de abge­lehnt. Trotz der juris­ti­schen Nie­der­la­gen will Ver­wal­tungs­lei­ter Trei­chel aber, wie er in sei­ner Haus­pos­til­le „Ade­bar“ bekannt gege­ben hat, die offe­nen Streit­fra­gen gericht­lich klä­ren las­sen. Die Natio­nal­park­stif­tung hält eine zeit‑, geld- und kraft­spa­ren­de, ver­nünf­ti­ge Ver­hand­lungs­lö­sung dage­gen für sinnvoller.