Pres­se­er­klä­rung Nr. 1
zum The­ma Unternehmensflurneuordnung:

Der Lei­ter der Natio­nal­park­ver­wal­tung erzählt den Land­wir­ten, dass zum 1.1.2026 der Flur­be­rei­ni­gungs­plan in Kraft gesetzt wird und infol­ge­des­sen die Land­wir­te, die bis­her die soge­nann­ten Zone Ib-Flä­chen bewirt­schaf­tet hät­ten, die­se dann ab dem 1.1.2026 als soge­nann­te Zone Ia-Flä­chen nicht mehr bewirt­schaf­ten dürf­ten und auch dafür kei­ne Sub­ven­tio­nen im Rah­men der Agrar­för­de­rung mehr erhal­ten werden.

Die­se Aus­sa­ge ist nur zum Teil rich­tig, sie gilt für Lan­des­flä­chen. Für Flä­chen des Ver­eins der Freun­de des Deutsch-Pol­­ni­­schen Euro­­pa-Natio­nal­­parks Unte­res Oder­tal e. V. (Natio­nal­park­ver­ein) trifft die­se Aus­sa­ge hin­ge­gen vor­aus­sicht­lich nicht zu, denn der Natio­nal­park­ver­ein hat, wie ande­re Land­be­sit­zer auch, frist- und form­ge­recht gegen den Flur­be­rei­ni­gungs­plan Wider­spruch ein­ge­legt, viel­mehr drei Wider­sprü­che, jeweils einen für das Ver­fah­rens­teil­ge­biet Nord, Süd I und Süd II. Die­se Wider­sprü­che sind auch meh­re­re Jah­re nach Abga­be immer noch nicht beschie­den. Es ist auch im lau­fen­den Jahr nicht mehr damit zu rech­nen. Für alle Grund­ei­gen­tü­mer, wie den Natio­nal­park­ver­ein, aber auch ande­re pri­va­te Grund­ei­gen­tü­mer, die Wider­spruch ein­ge­legt haben, tritt der Flur­be­rei­ni­gungs­plan zum 1.1.2026 also nicht in Kraft. Erst muss die Spruch­stel­le den Wider­sprü­chen abhel­fen oder ihn ableh­nen, womit zu rech­nen ist, denn die Spruch­stel­le ist beim bran­den­bur­gi­schen Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ange­sie­delt, also nicht unab­hän­gig. Erst dann kann der Grund­ei­gen­tü­mer, in die­sem Fal­le der Natio­nal­park­ver­ein, dage­gen Rechts­mit­tel ein­le­gen. Bis zum Abschluss des Rechts­we­ges ist es also noch eine Wei­le hin, min­des­tens zwei Instan­zen. So lan­ge kön­nen die Land­wir­te, die Ver­eins­flä­chen gepach­tet haben, also auch Zone Ib-Flä­chen, die­se wei­ter bewirt­schaf­ten und auch Sub­ven­tio­nen, bei­spiels­wei­se KULAP-Mit­­tel erhalten.

Päch­ter von Zone Ib-Flä­chen des Lan­des hin­ge­gen dür­fen und kön­nen das vor­aus­sicht­lich nicht. Ihre Flä­chen vom Lan­de Bran­den­burg als Zone Ia-Flä­chen, also als Total­re­ser­va­te aus­ge­wie­sen und fal­len damit aus der Nut­zung und För­de­rung her­aus. All­zu vie­le Hekt­ar und Land­wir­te dürf­ten davon eigent­lich nicht betrof­fen sein, denn im Rah­men der Flur­neu­ord­nung hat die Flur­neu­ord­nungs­be­hör­de auf Wei­sung des Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums die Ia- und Ib-Flä­chen ganz über­wie­gend dem Natio­nal­park­ver­ein zuge­wie­sen und dem Land Bran­den­burg ganz über­wie­gend Zone II-Flä­chen, die also dau­er­haft in Nut­zung und För­de­rung blei­ben. Dadurch soll­te der miss­lie­bi­ge und unbot­mä­ßi­ge Natio­nal­park­ver­ein so weit wie mög­lich wirt­schaft­lich geschwächt oder gar aus­ge­schal­tet wer­den. Die­se Rech­nung geht in einem Rechts­staat aber nicht auf. Da herr­schen Geset­ze wie das Flur­be­rei­ni­gungs­ge­setz, da ent­schei­den letzt­end­lich unab­hän­gi­ge Rich­ter. Behörd­li­cher Will­kür sind damit Gren­zen gesetzt.

Der Natio­nal­park­ver­ein ist an einem lan­gen, teu­ren Rechts­streit nicht inter­es­siert und hat dem Land Bran­den­burg mehr­fach Kom­pro­miss­lö­sun­gen ange­bo­ten, die vom Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um aber alle­samt abge­lehnt wur­den. Inso­fern läuft es im Moment also auf einen Rechts­streit hin­aus. Der Vor­wurf des Lei­ters der Natio­nal­park­ver­wal­tung, der Natio­nal­park­ver­ein ver­zö­ge­re oder ver­hin­de­re mit die­sem Ver­hal­ten die Ent­wick­lung des Natio­nal­parks, geht ins Leere:

Die Fra­ge, wie­viel Pro­zent des ein­zi­gen Natio­nal­parks Bran­den­burgs Total­re­ser­va­te sind, ist eher zweit­ran­gig. Die wirk­li­chen Pro­ble­me des Natio­nal­parks lie­gen aktu­ell in den auf pol­ni­scher Sei­te bereits durch­ge­führ­ten, auf deut­scher Sei­te geplan­ten Oder-Aus­­­bau­­ma­ß­­nah­­men, in der Ver­gif­tung des Flus­ses durch Sal­ze, Che­mi­ka­li­en und Nähr­stof­fe aus dem ober­schle­si­schen Indus­trie­re­vier (Polen) und bei den auf deut­scher Sei­te durch­ge­führ­ten, sünd­haft teu­ren und sinn­lo­sen Ein­zäu­nungs­maß­nah­men zur Bekämp­fung der Afri­ka­ni­schen Schwei­­ne-pest (ASP). Der Natio­nal­park ist mitt­ler­wei­le ein­ge­zäunt wie ein gro­ßer Zoo, nur ohne Elefanten.

Auch mit den von der Natio­nal­park­ver­wal­tung ange­streb­ten 50 Pro­zent Total­re­ser­va­ten erreicht der Natio­nal­park Unte­res Oder­tal immer noch bei wei­tem nicht den begehr­ten, offi­zi­el­len Natio­nal­park­sta­tus der Welt­na­tur­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on (IUCN), die mitt­ler­wei­le 75 Pro­zent Total­re­ser­va­te für einen ech­ten Natio­nal­park for­dert. Das ist im unte­ren Oder­tal bis­her jeden­falls nicht geplant. Aus natur­schutz­fach­li­cher Sicht ist es kein Nach­teil, wenn eini­ge Groß­säu­ger gra­send durch die Aue zie­hen, wie es schon frü­her, lan­ge vor dem Auf­tre­ten des Men­schen, Wisen­te, Auer­och­sen, Tar­pa­ne, Elche und Rot­hir­sche in gro­ßer Zahl taten und damit die Land­schaft offen­hiel­ten. Der Natio­nal­park­ver­ein hat also gegen eine exten­si­ve Bewei­dung (0,3 Großvieheinheiten/Hektar) auf der gan­zen Flä­che kei­ne Ein­wen­dun­gen. Sie dient sogar, wie zahl­rei­che Unter­su­chun­gen zei­gen, der Artenvielfalt.

Viel wich­ti­ger für einen Auen­na­tio­nal­park sind natür­li­che Was­ser­ver­hält­nis­se, also ein unge­hin­der­ter Zu- und Abfluss des Oder­was­sers in die Pol­der, ent­spre­chend dem Was­ser­stand der Oder. Das ist im pol-nischen Teil des Inter­na­tio­nal­parks, dem Zwi­scheno­der­land, das nun end­lich, zumin­dest teil­wei­se, auch zum Natio­nal­park erklärt wer­den soll, ja seit Kriegs­en­de schon der Fall.

30 Jah­re lang, seit der Natio­nal­park­grün­dung, hat die Natio­nal­park­ver­wal­tung jedes Jahr, wie vom Poli­zei­prä­si­den­ten in Stet­tin (Szc­ze­cin) 1931 sei­ner­zeit fest­ge­legt wor­den war, die Ein- und Aus­­las­s­­bau-wer­ke geschlos­sen und das Was­ser aus dem Natio­nal­park abge­pumpt und aus­ge­sperrt. Erst seit weni­gen Jah­ren hat die Natio­nal­park­ver­wal­tung den Ter­min vier Wochen nach hin­ten ver­scho­ben, durch­aus auch mit Zustim­mung der Land­wir­te, da immer weni­ger Was­ser die Oder hin­un­ter­fließt. Das ist zumin­dest ein ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Er kommt spät, aber immerhin.

Es kommt also auf die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge an. Erst braucht man in einem Auen­na­tio­nal­park natür­li­che Was­ser­ver­hält­nis­se und dann macht es Sinn, Total­re­ser­va­te aus­zu­wei­sen. Geht man anders­her­um vor, wuchern nur Brenn­nes­seln und Seg­gen. Der Natio­nal­park­ver­ein möch­te den Land­wir­ten nicht ihre Ein­kom­mens­quel­len neh­men. Er erwar­tet aber von sei­nen Päch­tern im Natio­nal­park, dass sie in Zukunft deut­lich weni­ger mähen und häu­fi­ger, vor allem sehr exten­siv, bewei­den. So kom­men wir den natür­li­chen Ver­hält­nis­sen, die wir zum Schut­ze der Pflan­zen und Tie­re wie­der­her­stel­len möch­ten, am nächs­ten. Wenn natür­li­che Was­ser­ver­hält­nis­se im unte­ren Oder­tal gege­ben sind, mag das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um 50 Pro­zent als Total­re­ser­vat aus­wei­sen, das ist das Pri­mat der Poli­tik, das akzep­tie­ren wir natür­lich. Aber man soll das Pferd nicht von hin­ten aufzäumen.

Wenn das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um aber sofort die Zone Ib Flä­chen in Zone Ia Flä­chen (Total­re­ser­va­te) umwan­deln will, so steht ihm das natür­lich frei, der Weg dort­hin geht ein­fach und schnell: Es braucht nur einen rechts­kon­for­men Flur­be­rei­tungs­plan in Kraft zu set­zen, sprich sich selbst die Zone Ia und Ib Flä­chen und dem Ver­ein die Zone II Flä­chen zuzu­ord­nen und die mit För­der­mit­teln vom Natio­nal­park­ver­ein gekauf­ten, außer­halb des Natio­nal­parks gele­ge­nen Aus­tausch­flä­chen in den Natio­nal­park ein­zu­tau­schen, dann haben sich die Wider­sprü­che des Natio­nal­park­ver­eins im Wesent­li­chen erle­digt. So ein­fach ist das!

Der Ver­eins­vor­stand